Öffnungszeiten

Das Northeimer Hallenbad ist tagsüber durchgehend geöffnet.

Daneben gibt es das in der Region früheste Schwimmangebot: Montags bis samstags können Frühaufsteher von 5:30 Uhr bis 8:00 Uhr schwimmen.

Darüber hinaus ist das Hallenbadteam zum Teil auch an den Feiertagen für Schwimm- und Saunagäste aus nah und fern gerne da.

Besondere Hinweise zu den Öffnungszeiten finden Sie nebenstehend rechts auf dieser Seite.

Informationen zu den gewöhnlich geltenden Zeiten im Überblick:

Montag

05:30 bis 08:00 Uhr

10:00 bis 21:30 Uhr

Frühschwimmen


Dienstag

05:30 bis 08:00 Uhr
09:00 bis 20:00 Uhr

20:00 bis 21:30 Uhr

Frühschwimmen


nur FKK (öffentlich)

Mittwoch05:30 bis 08:00 Uhr

09:00 bis 21:30 Uhr
Frühschwimmen


Donnerstag

05:30 bis 08:00 Uhr
09:00 bis 20:00 Uhr

20:00 bis 21:30 Uhr

Frühschwimmen


nur Behinderten-SV

Freitag

05:30 bis 08:00 Uhr

09:00 bis 21:30 Uhr 

Frühschwimmen


Samstag

05:30 bis 08:00 Uhr

09:00 bis 18:00 Uhr

Frühschwimmen


Sonntag08:00 bis 17:00 Uhr

Kassenschluss (letzter Einlass) ist jeweils 45 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

Montag12:00 bis 21:30 Uhrnur Damen
Dienstag

09:00 bis 13:00 Uhr

14:00 bis 21:30 Uhr

nur Damen

Damen / Herren

Mittwoch09:00 bis 21:30 Uhrnur Herren
Donnerstag

09:00 bis 13:00 Uhr

14:00 bis 21:30 Uhr

nur Herren

nur Damen

Freitag13:00 bis 21:30 UhrDamen / Herren
Samstag09:00 bis 18:00 UhrDamen / Herren
Sonntag08:00 bis 17:00 UhrDamen / Herren

Kassenschluss (letzter Einlass) ist jeweils 45 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

Hinweise - bitte beachten:

  • Kinder bis einschließlich 4 Jahre haben in Begleitung Erwachsener freien Eintritt. Die zugehörigen Begleitpersonen haben den regulären Eintrittspreis für Erwachsene zu entrichten.
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 17 Jahren haben den ermäßigten Eintritt zu zahlen.
  • Gäste mit Handicap müssen beim Einlass in unsere Bäder ein gültiges Ticket vorweisen. Die Begleitperson von schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen B und/oder H hat freien Eintritt. Voraussetzung ist die Vorlage des gültigen Schwerbehindertenausweises. Betroffene Begleitpersonen sprechen bitte das Badpersonal an, um die Vergünstigung in Anspruch zu nehmen.
  • Den Saunabereich dürfen Gäste bis 17 Jahre nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson besuchen.
  • »Bonus 10« und »Bonus 20« sind Mehrfachkarten mit jeweils 10 bzw. 20 Einzeleintritten. Die Mehrfachkarten sind übertragbar und so bspw. durch eine Gruppe nutzbar. Diese Mehrfachkarten sind ab Verkaufstag oder Ausgabe maximal drei Jahre gültig.
  • Die Mehrfacheinlasskarten »Bonus-10« bzw. »Bonus-20«, die im Hallenbad Northeim und/oder im Freibad BergBad und/oder im Freibad Sudheim erhältlich sind, können unabhängig vom Ort der Ausgabe in allen von der NomSF betriebenen Bädern genutzt werden.
  • Tageskarten sind nur am Tag des Kaufes gültig. Sie verlieren bei Verlassen des Bades (hinter dem Drehkreuz) ihre Gültigkeit.
  • Saisonkarten und Bäder-Jahreskarten (personenbezogen und nicht übertragbar) werden nur direkt vom Bäderteam verkauft.
  • Saisonkarten sind ab Verkaufstag 180 Tage gültig. Fällt eine längere Schließung innerhalb der Gültigkeitsdauer an (wie Sommerferien), wird die Gültigkeit der Saisonkarte entsprechend verlängert. Eine Verlängerung entfällt jedoch bei Schließungen wg. Feiertagen oder Schwimmveranstaltungen. Auch bei Krankheit des Gastes besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Gültigkeit.
  • Die personengebundene Bäder-Jahreskarte berechtigt den Inhaber zum Eintritt in alle von der NomSF betriebenen Bäder. Diese ist 360 Tage gültig und nicht übertragbar.
  • Die Bade- bzw. Saunazeit ist im Rahmen der Öffnungszeiten unbegrenzt. Damit werden auch keine Nachzahlungen am Ausgang erhoben.
  • Bei Missbrauch können alle Arten von Einlasskarten ohne Anspruch auf eine Rückvergütung des Eintrittspreises eingezogen werden. Weiter behält sich der Betreiber das Recht vor, Missbräuche strafrechtlich verfolgen zu lassen.
  • Im Schwimmbecken werden für den Schul-/Vereinssport einzelne Bahnen abgesperrt. Zudem kann es während dieser Nutzungszeiten zu geringen Beeinträchtigungen bei der Benutzung des Lehrschwimmbeckens kommen. Ein Belegungsplan mit den Zeiten ist im Hallenbad ausgehängt.
  • Sollten sich aufgrund von Veranstaltungen o. ä. die Öffnungszeiten ändern, wird hierauf u. a. per Aushang im Hallenbad hingewiesen.

 

Ehrenamtskarte

Ausschließlich für Inhabende der länderübergreifenden Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen gelten in den von der NomSF betriebenen Bädern folgende Sonderregelung:
 

  • Inhabende der länderübergreifenden Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen erhalten die Berechtigung, am Kassenautomaten im Hallenbad Northeim sowie im Freibad Bergbad und im Freibad Sudheim ausschließlich für sich selbst benötigte Einlasskarten zum Tarif ERMÄßIGT zu kaufen. Auf Nachfrage durch das Bäderteam ist die gültige Ehrenamtskarte gemeinsam mit dem Personalausweis vorzulegen.